§ 94 Abs. 6 NRW-26481Allgemeines Berggesetz
Die Gewerkschaft soll durch Beschluß des Oberbergamts aufgelöst werden, wenn sie fortgesetzt überwiegend bergbaufremde Geschäfte betreibt. Die Gewerkschaft ist…
§ 151 Abs. 2 Nr. 3 BBergGBergwerkseigentum
Zuschreibungen und Vereinigungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, bleiben von § 9 Abs. 2 unberührt; die Länder können Vorschriften über ihre…
§ 176 Abs. 1 Nr. 83 BBergGAußerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung
das Gesetz über den Bergwerksbetrieb ausländischer juristischer Personen und den Geschäftsbetrieb außerpreußischer Gewerkschaften vom 23. Juni 1909 (Preußische…
§ 63 Abs. 2 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Bis zur Beendigung der Abwicklung gelten für die Aufsicht und die Rechtsverhältnisse der bisherigen Verbandsmitglieder untereinander sowie zu dritten Personen…
§ 4 Abs. 2 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Dem Bergwerkseigentum im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 stehen die Bewilligung im Sinne des Bundesberggesetzes sowie auch Bergwerkseigentum und Bewilligungen, die…