§ 145 Abs. 1 Nr. 21 BBergGOrdnungswidrigkeiten
ohne die Genehmigungen nach § 133 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, ein Unterwasserkabel oder eine Transit-Rohrleitung in oder auf dem…
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 NSGSylVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“
zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 NSGPBRVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht – Rönnebank“
zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 NSGFmbVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“
zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln oder
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 NSGKdrVVerordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kadetrinne“
zur Verlegung und zum Betrieb von unterseeischen Kabeln