§ 2 PersBGPersonalrechtliches Begleitgesetz zum TelekommunikationsgesetzStellenplan und ÄmterbewertungZitatstelle…Eisenbahnen können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung die Obergrenzen für Beförderungsämter nach § 26 des Bundesbesoldungsgesetzes und der auf dieser Ermächtigungsgrundlage erlassenen Rechtsverordnung überschritten werden.…Personalrechtliches Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz
Art 18 VReformGGesetz zur Umsetzung des VersorgungsberichtsRegelungen für den mittleren Dienst bei JustizvollzugsanstaltenZitatstelle…für Beförderungsämter im mittleren Dienst bei den Justizvollzugsanstalten abweichend von § 26 des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen zur sachgerechten Bewertung der Funktionen festzusetzen.Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts