§ 2 LPZVO NRWVerordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere LeistungenAllgemeinesZitatstelle…wenn der Beamte für die besondere Leistung aufgrund desselben Sachverhalts eine Zulage nach § 46 BBesG, eine Vergütung gemäß § 48 BBesG bzw. § 49 BBesG oder eine erfolgs-orientierte andere Leistung…Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen
§ 79 SächsBesGSächsisches BesoldungsgesetzÜbergangsvorschrift zu weiteren ZulagenZitatstelle…2007 geltenden Fassung, oder eine Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes nach § 46 des Bundesbesoldungsgesetzes, in der am 31. Oktober 2007 geltenden Fassung, zugestanden hat, wird diese bis zum Ablauf…Sächsisches Besoldungsgesetz