§ 1 Abs. 2 BBetreibZulVZielbestimmung und Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Zulassung von Unternehmen zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten für die Bundesrepublik Deutschland, die sich für eine…
Art 2 Abs. 1 WPostVtr2016GGesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Ergänzenden Bestimmungen des…
Art 2 WPostVtr1994GGesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vollzugsordnungen vom 16. Februar…
Art 5 Abs. 1 WPostVtr1994GGesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überwacht bei Unternehmen, die nach den Artikeln 3 und 4 für die Bundesrepublik Deutschland Rechte und…
Art 3 WPostVtr1999GGesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Ergänzenden Bestimmungen vom 1.…