BBFestV 2013 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BBFestV 2013InkrafttretenVerordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel