BBFestV 2014 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BBFestV 2014InkrafttretenVerordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel