BBFestV 2016 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BBFestV 2016InkrafttretenVerordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1Schlussformel