BBFestV 2022 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 BBFestV 2022InkrafttretenVerordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2022 § 3Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 3Schlussformel