BBFestV 2026 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BBFestV 2026InkrafttretenVerordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2026 § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2Schlussformel