§ 51 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Die Bildung von Personalvertretungen zum Zweck der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Behördenleitung und dem Personal ist unter Einbeziehung der…
§ 117 Abs. 1 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Dieses Gesetz gilt für die bei militärischen Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und…
§ 35 Abs. 1 SN-19075Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Für den MDR sind das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die dazu geltenden Rechtsverordnungen nach Maßgabe der für die Rundfunkanstalt des…
§ 3 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.
Art. 138 Abs. 2 32016D1351BESCHLUSS (EU) 2016/1351 DES RATES vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG
Die Personalvertretung nimmt die Interessen des Personals gegenüber der Agentur wahr und sorgt für eine ständige Verbindung zwischen der Agentur und dem…