Art. 138 32016D1351
Es wird eine Personalvertretung gebildet; die Einzelheiten hierfür legt der Lenkungsausschuss fest.
Die Personalvertretung nimmt die Interessen des Personals gegenüber der Agentur wahr und sorgt für eine ständige Verbindung zwischen der Agentur und dem Personal. Sie trägt zum reibungslosen Arbeiten der Dienststellen dadurch bei, dass sie dem Personal die Möglichkeit gibt, seine Meinung zu äußern und zur Geltung zu bringen.Sie unterrichtet die zuständigen Stellen der Agentur über alle Fragen von allgemeiner Bedeutung im Zusammenhang mit der Auslegung und Anwendung dieses Statuts. Sie kann zu allen Fragen dieser Art gehört werden.Die Personalvertretung gibt den zuständigen Stellen der Agentur Anregungen zur Organisation und Arbeitsweise der Dienststellen und macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Personals oder seiner allgemeinen Lebensbedingungen.Die Personalvertretung beteiligt sich an der Verwaltung und an der Kontrolle der von der Agentur im Interesse des Personals geschaffenen sozialen Einrichtungen. Mit Zustimmung der Agentur kann sie Einrichtungen dieser Art auch selbst ins Leben rufen.