Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
von Aufgaben, die zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer In das Beamtenverhältnis darf nicht berufen werden, wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds…
und dessen Beschäftigung im öffentlichen Dienst deshalb untragbar erscheint.
welche Tätigkeiten als öffentlicher Dienst im Sinne dieser Vorschriften anzusehen sind oder ihm gleichstehen,
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die nach § 16 für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildung besitzt oder nach § 21 als andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.