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(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2001 - 2009; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Die Aufwendungen für die Anschaffung von Hilfsmitteln, Geräten und Körperersatzstücken, die unter den Hilfsmittelgruppen der Nummern 1 bis 31 aufgeführt sind, sind – gegebenenfalls im Rahmen der Höchstbeträge – beihilfefähig, wenn sie ärztlich verordnet werden:
Adaptionshilfen
Anzieh- und Ausziehhilfe
Helfende Hand, Scherenzange
Hilfsmittel zur Unterstützung von Verrichtungen im Alltag zur Bewahrung der Selbstständigkeit
Schreibhilfsmittel (beispielweise Kopfring mit Stab, Kopfschreiber)
Lesehilfe (Leseständer, Blattwendestab, Blattwendegerät, Blattlesegerät, Auflagegestell)
Mundstab und Mundgreifstab
Apparate zur elektronischen Nerven- oder Muskelstimulation
Defibrillatorweste
Elektrostimulationsgerät
Fepo-Gerät (funktionelle elektronische Peronaeus-Prothese)
Gerät zur Behandlung mit elektromagnetischen Wechselfeldern bei atropher Pseudarthrose, Endoprothesenlockerung, idiopathischer Hüftnekrose oder verzögerter Knochenbruchheilung (in Verbindung mit einer sachgerechten chirurgischen Therapie)
Schwellstromapparat
Bandagen
Armtragegurt, Armtragetuch
Beugebandage
Bruchband
Clavicula-Bandage
Ellenbogenbandage
Epicondylitisbandage oder -spange mit Pelotten
Gilchrist-Bandage
Handgelenk-Bandage
Handgelenkriemen
Kniekappe, Kniebandage, Kreuzgelenkbandage
Knöchelstütze, Gelenkstütze
Kreuzstützbandage
Leibbinde, jedoch keine Nieren-, Flanell- und Wärmeleibbinde
Lumbalbandage
Mangoldsche Schnürbandage
Narbenbandage
Spreizfußbandage
Sprunggelenkbandage
Sprunggelenkmanschette
Blindenhilfsmittel
Blindenleitgerät (Ultraschallbrille, Ultraschallleitgerät)
Blindenführhund (einschließlich Geschirr, Leine, Halsband, Maulkorb, Gespannprüfung)
Blindenstock, Blindenlangstock, Blindentaststock
Farberkennungsgerät
Irisschale mit geschwärzter Pupille bei entstellenden Veränderungen der Hornhaut eines blinden Auges
Schutzbrille für Blinde
Hilfsmittel zum Glukosemanagement
Blutzuckermessgerät
Gerät zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung (Continuous Glucose Monitoring – CGM, Flash Glucose Monitoring – FGM) einschließlich Sensoren bei Personen mit Diabetes mellitus sowie bei anderen Erkrankungen mit implizierten häufigen Hypoglykämien/Hypoglykämiewahrnehmungsstörung; daneben sind Aufwendungen für übliche Blutzuckermessgeräte einschließlich der erforderlichen Blutteststreifen beihilfefähig
Hochtontherapiegerät
Insulinapplikationshilfen und Zubehör (Insulindosiergerät, -pumpe, -injektor)
Lanzette zur Insulintherapie
Hörhilfen
Cochlea-Implantate einschließlich Zubehör
Gehörschutz
Hörgeräte (Hinter-dem-Ohr-Geräte [HdO-Geräte] sowie In-dem-Ohr-Geräte [IdO-Geräte] einschließlich Otoplastik, Taschengeräte, Hörbrillen, Schallsignale überleitende Geräte [C.R.O.S.-Geräte, Contralateral Routing of Signals], drahtlose Hörhilfen), alle fünf Jahre einschließlich der Nebenkosten, es sei denn, aus medizinischen oder technischen Gründen ist eine vorzeitige Verordnung zwingend erforderlich; Aufwendungen sind für Personen ab 15 Jahren auf 1 500 Euro je Ohr begrenzt, gegebenenfalls zuzüglich der Aufwendungen für eine medizinisch indizierte notwendige Fernbedienung; der Höchstbetrag kann überschritten werden, soweit dies erforderlich ist, um eine ausreichende Versorgung bei beidseitiger an Gehörlosigkeit grenzender Schwerhörigkeit oder bei vergleichbar schwerwiegenden Sachverhalten zu gewährleisten
Lichtsignalanlage für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
Rauchwarnmelder für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige
Tinnitusgerät
Übertragungsanlage – zur Befriedung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens zusätzlich zu einem Hörgerät oder einem Cochlea-Implantat oder wenn bei peripherer Normalhörigkeit aufgrund einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung eine pathologische Einschränkung des Sprachverstehens im Störschall besteht
Vibrationstrainer bei Gehörlosigkeit
Inkontinenzhilfen
Bettnässer-Weckgerät
Einmal-Schutzhose bei Querschnittsgelähmten
Gummihose sowie saugende körpernah getragene Inkontinenzhilfen (insbesondere Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen, saugende Inkontinenzhosen und -vorlagen) bei Blasen- oder Darminkontinenz
Penisklemme
Sphinkter-Stimulator
Urinal
Lagerungshilfen und Hilfsmittel gegen Dekubitus
Abduktionskissen, -keil
Dekubitus-Schutzmittel (beispielsweise Auf- oder Unterlagen für das Bett, Spezialmatratzen, Keile, Kissen, Auf- oder Unterlagen für den Rollstuhl, Schützer für Ellenbogen, Unterschenkel und Füße)
Gipsbett, Liegeschale
Mobilitätshilfen
Auffahrrampe für einen Krankenfahrstuhl
Aufrichteschlaufe
Aufrichtstuhl (für Aufrichtfunktion sind bis zu 150 Euro beihilfefähig)
Aufstehgestelle
Behinderten-Dreirad
Drehscheibe, Umsetzhilfe
Hebekissen
Katapultsitz
Lifter (beispielsweise Krankenlifter, Multilift, Badhelfer, Krankenheber, Badewannenlifter)
Rollbrett
Rutschbrett
Schuhe und Einlagen
Einlagen, orthopädische, einschließlich der zur Anpassung notwendigen Ganganalyse
Fersenschutz (Kissen, Polster, Schale, Schoner)
Fußteil-Entlastungsschuh (Einzelschuhversorgung)
Gehgipsgalosche
Innenschuh, orthopädischer
Korrektursicherungsschuh
Maßschuhe, orthopädische, die nicht serienmäßig herstellbar sind, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro: 25.7.1Badeschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach vier Jahren)25.7.2Hausschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren)25.7.3Interimsschuhe (wegen vorübergehender Versorgung entfällt der Eigenanteil von 64 Euro)25.7.4Sportschuhe (Erstausstattung ein Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren)25.7.5Straßenschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren)
Orthesenschuhe, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen (höchstens sechs Paar Schuhe pro Jahr)
Spezialschuhe für Personen mit Diabetes mellitus, abzüglich eines Eigenanteils von 64 Euro
Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkschäden, Achillessehnenschäden oder Lähmungszuständen (eine gleichzeitige Versorgung mit Orthesen oder Orthesenschuhen ist ausgeschlossen)
Verbandsschuhe (Einzelschuhversorgung)
Sonstige Hilfsmittel
Anpassungen für diverse Gebrauchsgegenstände (beispielweise Universalhalter bei Schwerbehinderung zur Erleichterung der Körperpflege und Nahrungsaufnahme)
Bestrahlungsmaske für amblulante Strahlentherapie
Communicator bei Sprech- oder Sprachstörungen
Computerspezialausstattung bei Behinderung; Spezialhardware und Spezialsoftware bis zu 3 500 Euro, gegebenenfalls zuzüglich bis zu 5 400 Euro für eine Braillezeile mit 40 Modulen
Gesichtsteilersatzstücke (Ektoprothese, Epithese)
Heimdialysegerät
Psoriasiskamm
Schlafpositionsgerät zur Lagetherapie bei positionsabhängiger obstuktiver Schlafapnoe (eine gleichzeitige Versorgung mit einem Atemtherapiegerät ist ausgeschlossen)
Schutzhelm bei Behinderung, Kopfschützer
Aufwendungen für ärztlich verordnete Voll- oder Teilperücken einschließlich Befestigungselementen wie Klebestreifen und Spangen sowie Materialien zur Befestigung sind bis zu einem Betrag von 512 Euro beihilfefähig, wenn, vorübergehend oder langfristig, großflächiger und massiver Haarverlust wegen einer Krankheit oder im Zusammenhang mit einer Krankheit vorliegt, insbesondere bei: Aufwendungen für eine zweite Voll- oder Teilperücke zum Wechseln sind nur beihilfefähig, wenn eine Voll- oder Teilperücke länger als ein Jahr getragen werden muss. Aufwendungen für die erneute Beschaffung einer Voll- oder Teilperücke sind beihilfefähig, wenn Bei der Erstverordnung sind auch die Aufwendungen für einen Perückenkopf beihilfefähig.
Chemotherapie,
Strahlenbehandlung,
vorübergehender oder dauerhafter Medikamentengabe,
Operationen,
Infekten oder entzündlichen Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen,
psychischen Erkrankungen mit oder durch Haarverlust,
sonstigen Erkrankungen mit Haarverlust,
Deformation des Kopfes mit entstellender Wirkung,
Unfallfolgen.
seit der vorangegangenen Beschaffung einer Voll- oder Teilperücke aus Kunststoff ein Jahr vergangen ist,
seit der vorangegangenen Beschaffung einer Voll- oder Teilperücke aus Echthaar zwei Jahre vergangen sind oder
sich bei Kindern vor Ablauf der vorgenannten Zeiträume die Kopfform geändert hat.