§ 47 Abs. 6 BBiGPrüfungsordnung
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien.
§ 79 Abs. 3 Nr. 5 BBiGAufgaben
Stellungnahmen oder Vorschläge der zuständigen Stelle gegenüber anderen Stellen und Behörden, soweit sie sich auf die Durchführung dieses Gesetzes oder der auf…
§ 54 Abs. 2 BBiGFortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
Die Fortbildungsprüfungsregelungen haben festzulegen:
Art. 1 Nr. 1 Buchst. d SN-16801Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen
Absatz 5 wird Absatz 4, die Angabe „Absatz 4“ wird durch die Angabe „Absatz 3“ und die Angabe „BBiG“ wird durch die Wörter „des Berufsbildungsgesetzes“ ersetzt.
§ 35 Abs. 3 Nr. 2 BBiGEintragen, Ändern, Löschen
Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,