Schlußformel BBiG§84AnO 2Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen
Schlussformel BBiG2005§73AnO 2023Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Schlußformel BBiG§84AnO 1979Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schlussformel AO1977§139bAbs13Bek 2024Bekanntmachung zum Zeitpunkt der Datenübermittlung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 der Abgabenordnung
Bundesministerium der Finanzen
Schlussformel AO1977§139bAbs13BekBekanntmachung nach § 139b Absatz 13 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung
Bundesministerium der Finanzen