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Prüfungsordnungen für Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und Prüfungsordnungen auf Grund der Ausbilder-Eignungsverordnung öffentlicher Dienst [1] werden, soweit eine Landesbehörde zuständige Stelle ist, von dieser Landesbehörde durch Rechtsverordnung erlassen; soweit eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zuständige Stelle ist, können Prüfungsordnungen auch durch Satzung erlassen werden.