BBRErnAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BBRErnAnOInkrafttretenAnordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung § 2Schlussformel Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft. § 2Schlussformel