I. BDGBMinGAnO
Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind - jeweils für die ihnen unterstellten Beamtinnen/Beamten - außer der Bundesministerin/dem Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung
die Direktorin/der Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
die Direktorin/der Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts,
die Präsidentin und Professorin/der Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts,
die Präsidentin/der Präsident des Bundessozialgerichts und
die Präsidentin/der Präsident des Bundesversicherungsamtes.