Art 19 6. SGGÄndGSechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 2. Januar 2002 in Kraft.
Art. 5 Abs. 3 SN-3687Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen und anderer Gesetze
Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1999 in Kraft.
Art 25 Abs. 1 HZvNGGesetz zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2002 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Art. 10 Abs. 1 SN-19076Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.