Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
Diese Anordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.
§ 3 BDOBuKBMinAAnO
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