Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Schlussformel BDWV
Schlussformel BDWVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen