BEBeamtAnO 1996 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungII. BEBeamtAnO 1996Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens I.Schlußformel Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. I.Schlußformel