BEBeamtAnO 1999 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungII. BEBeamtAnO 1999Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens I.Schlußformel Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft. I.Schlußformel