Schlußformel BEBeamtAnO 1999Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
Bundeseisenbahnvermögen Der Präsident
Schlußformel BEBeamtAnO 1996Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens
Bundeseisenbahnvermögen
Eingangsformel BEVBeihAnOAnordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe
Nach ordnet der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens an:
§ 6 Abs. 2 BEZNGGesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Das Bundeseisenbahnvermögen wird vorbehaltlich der Regelungen in § 28 unter der Leitung eines Präsidenten verwaltet.
Schlußformel DBBeamtRAnO 1976Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen und die Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundesbahn
Deutsche Bundesbahn Der Vorstand