BEBeamtAnO — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungII. BEBeamtAnOAllgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens I.Schlußformel Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. I.Schlußformel