§ 24 Abs. 9 LGGLandesgleichstellungsgesetz - LGG Vom 24. April 1996*
1Der Widerspruch und die Anrufung der Schlichtungsstelle haben aufschiebende Wirkung. 2§ 54 Absatz 4 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S.…
§ 27 Abs. 2 ASGGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 19 BEHGGesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 2 Abs. 2 VersRuhGGesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen
Gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Soziale Sicherung findet ein Vorverfahren nicht statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Im…
§ 27 Abs. 2 BerRehaGGesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet
Soweit bei der Durchführung dieses Gesetzes die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Rentenversicherung tätig werden, entscheiden über…