§ 23 ContStifGGesetz über die Conterganstiftung
Für Streitigkeiten über Ansprüche nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 179 Abs. 1a SAGGesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte einschließlich der Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln auf der Grundlage von § 1 Absatz 2, der §§…
§ 23 WertAusglGGesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken
Für Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sofern sich nicht aus § 24 etwas anderes ergibt.
§ 14 Abs. 2 AWGAußenwirtschaftsgesetz
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 6 Abs. 1 SUIGSaarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG) Vom 12. September 2007*
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.