§ 57 Abs. 1 Nr. 5 PBefGPersonenbeförderungsgesetz
über einheitliche Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und, vorbehaltlich des…
§ 1 Abs. 1 PBefGPersonenbeförderungsgesetz
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen…
§ 39 Abs. 6 PBefGPersonenbeförderungsgesetz
Die Beförderungsbedingungen sind vor ihrer Einführung der Genehmigungsbehörde zur Zustimmung vorzulegen, soweit sie von den Allgemeinen Beförderungsbedingungen…
§ 1 Abs. 1 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes…
§ 36 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Die §§ 32, 33 Abs. 1 bis 3 und § 35 gelten nicht für die Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 PBefG).