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Für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht werden befriedete Bezirke gebildet. Die Abgrenzung der befriedeten Bezirke ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.
Die befriedeten Bannkreise für die Gesetzgebungsorgane der Länder werden durch Landesgesetze bestimmt.
Die Abgrenzung des befriedeten Bezirks für den Bundesrat umfasst das Gebiet der Bundeshauptstadt Berlin, das umgrenzt wird durch den Potsdamer Platz, den…
Befriedete Bezirke sind: a) Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen; b) Hofräume und…
Die benannten Straßenzüge innerhalb der angegebenen Grenzen gehören zu dem befriedeten Bezirk. XI. Abschnitt Geschäftsordnung
Für die in Absatz 1 Nr. 1, 3 und 7 genannten Stadtbezirke sind Bezirksverwaltungsstellen einzurichten. Die Hauptsatzung bestimmt, ob auch in anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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