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Die Grenzen des befriedeten Bezirks bilden: Im Nordosten: die Franz-Josef-Röder-Straße zwischen der Pestelstraße und der Spichererberg-Straße; Im Südosten: die Pestelstraße; Im Südwesten: die Talstraße von der Spichererberg-Straße bis zur Pestelstraße; Im Nordwesten: die Spichererberg-Straße von der Talstraße bis zur Franz-Josef-Röder-Straße.
Die benannten Straßenzüge innerhalb der angegebenen Grenzen gehören zu dem befriedeten Bezirk. XI. Abschnitt Geschäftsordnung