Art IIIa BEGÄndG 3Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Wiederkehrende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse infolge der Erhöhung der Geldleistungen auf Grund…
§ 27 Abs. 2 BEGDie Bundesregierung wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 19) angemessen zu erhöhen, wenn sich die Dienst-…
§ 42 Abs. 3 BEGDie Bundesregierung wird ferner ermächtigt, durch Rechtsverordnung die monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32) angemessen zu erhöhen, wenn sich die Dienst-…
§ 21b 2. DV-BEGZweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 1983, 1318; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 2 Abs. 3 EntschRGEntschädigungsrentengesetz
Die Entschädigungsrenten nach Absatz 1 und 2 werden um den Vomhundertsatz erhöht, um den die Mindestrenten nach § 32 des Bundesentschädigungsgesetzes in…