§ 17 1. DV-BEGErste Verordnung zur Durchführung des BundesentschädigungsgesetzesRuhen der RenteZitatstelleSoweit und solange die Rente nach § 22 BEG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956 geruht hat, ist dies bei der Bemessung der Summe…Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
§ 22 1. DV-BEGErste Verordnung zur Durchführung des BundesentschädigungsgesetzesBerechnung der KapitalentschädigungZitatstelle…solange die Rente während eines vor dem 1. November 1953 liegenden Zeitraumes geruht hätte (§ 22 BEG in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956), ist dies bei der Bemessung der Kapitalentschädigung…Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes