§ 29 BEG
Als Entschädigung werden geleistet
1.
Heilverfahren,
2.
Rente,
3.
Kapitalentschädigung,
4.
Hausgeld,
5.
Umschulungsbeihilfe,
6.
Versorgung der Hinterbliebenen.
Als Entschädigung werden geleistet
Heilverfahren,
Rente,
Kapitalentschädigung,
Hausgeld,
Umschulungsbeihilfe,
Versorgung der Hinterbliebenen.