§ 22 Abs. 2 2. DV-BEGZweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Für Zeiträume, während deren die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit 25 vom Hundert nicht erreicht hat, entfällt der Anspruch auf Kapitalentschädigung.
§ 141e Abs. 3 BEGHat der Verfolgte nach § 83 Abs. 3 Anspruch auf Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953, so ist diese Entschädigung nur mit der Kapitalentschädigung…
§ 75 Abs. 1 BEGDie Kapitalentschädigung wird nicht über den Zeitpunkt hinaus geleistet, in dem der Verfolgte seine frühere oder eine gleichwertige Erwerbstätigkeit in vollem…
§ 83 Abs. 3 BEGHat der Verfolgte die Rente gewählt, so erhält er für die Zeit vor dem 1. November 1953 eine Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres.
§ 161 BEGDie Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit wird nach Maßgabe der §§ 28, 29 Nr. 1 bis 3, §§ 30 bis 37, 39 geleistet. Der Anspruch auf die…