§ 116 BEGDer Verfolgte hat Anspruch auf eine Kapitalentschädigung in Höhe von 10.000 Deutsche Mark.
§ 113 Abs. 2 BEGIst der Verfolgte sowohl in seiner selbständigen als auch in seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit geschädigt worden, so ist für den Anspruch auf…
§ 123 Abs. 1 BEGDie Kapitalentschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen darf für den einzelnen Verfolgten insgesamt den Betrag von 40.000 Deutsche Mark nicht…
§ 29 3. DV-BEGDritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Auf die Kapitalentschädigung des im privaten Dienst geschädigten Verfolgten finden die §§ 5, 12, 13, 15, 19 und 20 entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß…
§ 12 Abs. 1 3. DV-BEGDritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Eine Wiederaufnahme der früheren oder einer gleichwertigen Erwerbstätigkeit in vollem Umfange gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BEG ist als gegeben anzusehen, wenn der…