Art VI BEGDV1/2/3ÄndV 2Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Zweiten Abschnitts des Artikels III mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 in Kraft. Der Zweite Abschnitt des Artikels III…
Art VII BEGDV1/2/3ÄndVVerordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1957 in Kraft.
Art IV BEGDV2ÄndV 4Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft.
Art IV BEGDV3ÄndV 4Vierte Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1957 in Kraft.
Art 7 BergRVÄndVVerordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Satz 2 nichts anderes bestimmt ist. ... die Artikel 5 und 6 treten am 14. März 1999 in…