Art 20 Abs. 1 SVwHKVorRVVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 5 Abs. 1 AMVerkRÄndV 3Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln für den Verkehr außerhalb der Apotheken und zur Änderung der Verordnung über den Ausschluß von Arzneimitteln vom Verkehr außerhalb der Apotheken
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 21. BtMÄndVEinundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 StBDVÄndV 2Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.