Art. 5 Abs. 2 SN-1363Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes
Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 2 1. NOGErstes Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art. 23 Abs. 1 HBG 2021/2022 SNHaushaltsbegleitgesetz 2021/2022
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 AABGGesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 SN-9576Gesetz zur Neuregelung des Stiftungsrechts im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.