§ 34 Abs. 9 Nr. 4 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Erhöhung im Jahr 2025 um 144 Millionen Euro,
§ 33 Abs. 4 3. DV-BEGDritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Die monatlichen Rentenbeträge, die sich nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 errechnen, werden ab 1. Januar 1966 um 4 vom Hundert erhöht. Die sich danach ergebenden…