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Herausgeber des Amtsblatts ist der Bürgermeister. Enthält das Amtsblatt neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen (amtlicher Teil) einen örtlichen Nachrichten- und Veranstaltungsteil (nichtamtlicher Teil), so kann für diesen auch ein anderer Herausgeber verantwortlich sein.
Geben mehrere Gemeinden ein gemeinsames Amtsblatt heraus, so ist als Herausgeber des die jeweilige Gemeinde betreffenden Teils der Bürgermeister zu benennen.
Das Amtsblatt muß
im Titel oder im Untertitel eine Bezeichnung führen, welche die Amtlichkeit des Mitteilungsblattes deutlich erkennen lässt und den Geltungsbereich bezeichnet,
den Ausgabetag angeben und jahrgangsweise fortlaufend numeriert sein,
die Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen angeben,
einzeln zu beziehen sein.
soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Das Amtsblatt der Gemeinde kann mit Amtsblättern anderer Gemeinden gemeinsam herausgegeben werden.…
1Herausgeber des amtlichen Bekanntmachungsblatts ist der Bürgermeister. 2Das amtliche Bekanntmachungsblatt muss
Die Erklärung und die Rücknahme sind durch das Amtsblatt bekanntzumachen.
Die Erklärung und die Rücknahme sind durch das Amtsblatt bekannt zu machen.
Für die Bekanntmachung der Terminsbestimmung wird der Anzeiger des Amtsblatts bestimmt.
das Datum seines Erlasses;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.