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Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn
der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist oder
Die Anordnung zu dieser Form der Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter Bediensteter.
Die Zustellung erfolgt für Behörden des Landes durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Stelle, die von der jeweiligen Behörde hierfür allgemein bestimmt ist, oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung in der elektronischen Version des Amtsblatts der Bezirksregierung oder Teil III des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen in der elektronischen Version. Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass im Fall der Veröffentlichung einer Benachrichtigung die Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde erfolgt. Die Benachrichtigung muss
die Behörde, für die zugestellt wird,
den Namen und die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten,
das Datum und das Aktenzeichen des Dokuments und
die Stelle, bei der das Dokument eingesehen werden kann,
erkennen lassen. Die Benachrichtigung muss den Hinweis enthalten, dass das Dokument durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Bei der Zustellung einer Ladung muss die Benachrichtigung den Hinweis enthalten, dass das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. In den Akten ist zu vermerken, wann und wie die Benachrichtigung bekannt gemacht wurde und wie lange ein Aushang oder die Bereitstellung im Internet angedauert hat. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
In dringenden Fällen kann, soweit eine Zustellung gemäß den §§ 3 bis 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht möglich ist, die Zustellung durch schriftliche…
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn Die Anordnung über die öffentliche Zustellung trifft ein zeichnungsberechtigter…
Zustellung ist die Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokuments in der in diesem Gesetz bestimmten Form.
Kann die Anschrift des Empfängers nicht festgestellt werden oder hat sich die Zustellung nach Artikel 64 Absatz 4 auch nach einem zweiten Versuch des Amts als…
In dringenden Fällen kann, soweit eine Zustellung gemäß den §§ 3 bis 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes nicht möglich ist, die Zustellung auch durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.