§ 80 TiefbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 31 BautechKonAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 78 Abs. 2 TiefbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
Im Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
§ 79 Abs. 1 TiefbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf