Verordnung über die Zusammenlegung der Bergämter im Saarland Vom 10. April 1991
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2)
Zum gleichen Zeitpunkt wird die Verordnung über die Sitze und Verwaltungsbezirke der Bergämter im Saarland vom 10. Juni 1975 (Amtsbl. S. 851) aufgehoben.
§ 3 BergZuslV SL
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