Verordnung über die Zusammenlegung der Bergämter im Saarland Vom 10. April 1991
Die in Gesetzen und Rechtsverordnungen den bisher bestehenden Bergämtern Saarbrücken-Ost und Saarbrücken-West zugewiesenen Zuständigkeiten gehen auf das Bergamt Saarbrücken über.
§ 2 BergZuslV SL
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