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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt aufsteigend für Schülerinnen und Schüler, die in den Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik sowie Gesundheit und Soziales ab dem 1. August 2020 eintreten. Sie findet erstmals für die Abschlussprüfung an diesen Berufsfachschulen zum Ende des Schuljahres 2021/2022 Anwendung.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft: Anlage 1 Stundentafel Berufsfachschule der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung Gültig mit Wirkung vom 1. August 2020 (beginnend mit der Fachstufe I) Fächer Unterrichtsstunden Fachstufe I Fachstufe II Wirtschaft und Verwaltung Technik Gesundheit und Soziales Gastronomie und Nahrung Wirtschaft und Verwaltung Technik Gesundheit und Soziales Gastronomie und Nahrung 1. Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr Berufsübergreifender Bereich Religionslehre 1 1 1 1 Deutsch 3 3 5 5 Fremdsprache1) 3 3 5 5 Mathematik 3 3 5 5 Naturwissenschaftliches Fach2) 0 0 2 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 2 2 2 2 Sport 2 2 2 2 Berufsbezogener Bereich Berufliche Kompetenz 8 8 8 8 Fachpraktische Ausbildung 8 8 - - Unterstützender Bereich Lernbegleitung und individuelle Förderung 4 4 4 4 Gesamtstundenzahl 34 34 34 34 Anlage 2 Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument
die Zeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - für Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen - Berufsfachschulen - vom 16. April 2007 (Amtsbl. S. 1066), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juli 2016 (Amtsbl. I S. 561), und
die Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung an Handelsschulen, Gewerbeschulen und Sozialpflegeschulen - Berufsfachschulen - vom 16. April 2007 (Amtsbl. S. 1072), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juli 2016 (Amtsbl. I S. 590).