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Schülerinnen und Schüler, die vor dem 1. August 2023 in die zweijährige Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales eingetreten sind und die Berechtigung erworben haben, in die Oberstufe der Berufsfachschule für Kinderpflege oder in die Oberstufe der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung eintreten zu können, können bis 1. August 2036 in die Fachstufe II der Berufsfachschule für Kinderpflege oder in die Fachstufe II der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung eintreten.