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Die Kenntnisprüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil und erstreckt sich auf den Inhalt der Abschlussprüfung. Soweit die Regelausbildung keine praktische Prüfung vorsieht, ist sie nur eine mündliche Prüfung. Der praktische Teil der Kenntnisprüfung soll als Patientenprüfung ausgestaltet sein. Während der Prüfung sind den Prüferinnen und Prüfern Nachfragen gestattet, die sich auf das praktische Vorgehen beziehen.
Der schriftliche Teil besteht aus vier Aufsichtsarbeiten, der mündliche aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Die Prüfung erstreckt sich über das…
Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung und soll als Patientenprüfung ausgestaltet sein. Sie erstreckt sich inhaltlich auf die von der zuständigen…
Die mündliche Prüfung ist vor allem eine Verständnisprüfung. Sie erstreckt sich auf das gesamte Ausbildungsgebiet. Fragen nach nebensächlichen Einzelheiten oder…
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die in § 36 Absatz 6 genannten Lerngebiete. Sie ist vor allem eine Verständnisprüfung. Fragen nach nebensächlichen…
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Die mündliche Prüfung ist eine Verständnisprüfung. Sie erstreckt sich auf die Gegenstände des fachwissenschaftlichen Studiums gemäß § 9 Absatz 1 und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.