BerufskVZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BerufskVZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach der Berufskrankheitenverordnung Vom 13. Februar 2001 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 1