BerufskVZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebieteArbeitsrecht und ArbeitsschutzSozialversicherung§ 1 BerufskVZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach der Berufskrankheitenverordnung Vom 13. Februar 2001§ 2 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiZuständige Stelle für den medizinischen Arbeitsschutz im Sinne der Berufskrankheitenverordnung ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.[3]§ 2